Meldepflicht
Meldepflichtig ist der Warenverkehr mit Unternehmen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten,
wenn die Waren in der EU Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt wurden oder sich im zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft befinden.
Gleiches gilt für die innergemeinschaftliche Lohnveredelung.